zum Ende des 19. Jahrhunderts ein Teil des preußischen Reiches

Loading

(Fortsetzung)
Der Nationalsozialismus veränderte auch die Grundlagen der gemeindlichen Selbstverwaltung. Mit Verordnung vom 4. Februar 1933 des preußischer Staatsministeriums wurden alle Gemeindevertretungen der Stadt- und Landgemeinden aufgelöst. Am 15. Dezember 1933 wurde vom Staatsministerium ein neues Gemeindeverfassungsgesetz beschlossen.

„Gemeindeschulze“ wurde 1933 eingeführt

Dieses neue Gesetz kannte den Leiter der Gemeinde, der die Verwaltung führte. Dieser führte die Bezeichnung „Gemeindeschulze“. Der Verwaltung stehen, so heißt es im Gemeindeverwaltungsgesetz, verdiente und erfahrene Bürger mit ihrem Rate zur Seite. Zur Vertretung und Hilfleistung des Schulzen werden Schöffen berufen. Der erste Schöffe ist der allgemeine Vertreter. Weiterhin werden aus der Mitte der Bürgerschaft erfahrene Männer berufen, die den Leiter der Gemeinde beraten sollen. Diese Männer werden als „Gemeinderäte“ bezeichnet.

Erste Gemeindeversammlung in Hollage lt. Protokollbuch: 14.Januar 1882, 31 Teilnehmer, Vorsteher: Colon Gers-Barlag.

  • August 1884: Zum Gemeindevorsteher wird Colon Wellmann zu Hollage gewählt.
  • Ab Dezember 1890: Vorsteher Colon Niehaus.
  • Ab Januar 1897: Vorsteher Colon Bergmann, Wiederwahl im Oktober 1902.
  • November 1905: Zum Vorsteher wird Colon Kollenberg gewählt, er wird in der Folgezeit mehrfach wiedergewählt.
  • Am 11. September 1920 wird Colon Heinrich Wulftange zum Vorsteher gewählt, der 1924 wiedergewählt wird.

Innerhalb dieses Zeitraumes werden jeweils Beigeordnete gewählt, die den Vorsteher vertreten. 1924 wird erstmals als Beigeordneter der Neubauer Josef Rust gewählt.

Am 5. Oktober 1931 legt Colon Wulftange sein Vorsteheramt nieder. Nachfolger wird der Beigeordnete Josef Rust. Josef Rust wird im September 1934 vom Landrat unter Berufung in das Beamtenverhältnis mit Wirkung vom 6. September 1934 zum Schulzen der Gemeinde Hollage bestellt. Josef Rust war für die Gemeinde Hollage hauptamtlich tätig.

1934 wird die Zahl der Schöffen in der Gemeinde Hollage auf zwei festgesetzt. Per Ortssatzung wird die Zahl der Gemeinderäte (Gemeindeältesten, Dorfältesten) am 7. Juni 1934 auf acht festgesetzt. Erster Schöffe ist der Bauer August Gers-Barlag, zweiter Schöffe der Bauer Wilhelm Vartmann.

Im September 1945 hatte der Landrat des Landkreises Osnabrück eine allgemeine Verfügung über die Einsetzung von Gemeindevertretungen erlassen. Alle Einwohner hatten das Recht, beim Bürgermeister Vorschläge einzureichen, der Bürgermeister hatte die Vorschläge dem Landrat vorzulegen.

Die erste Sitzung der eingesetzten Gemeindevertretung findet am 31. Oktober 1945 unter der Leitung von Bürgermeister Rust statt.

1946 erste Wahl zum Gemeinderat

Eine erste Wahl zum Gemeinderat fand 1946 statt, dieser erste gewählte Rat umfasste 12 Mitglieder. Als Bürgermeister wurde in der ersten Sitzung des gewählten Rates am 7.Oktober 1946 der Bauer Heinrich Kollenberg gewählt, der 1947 wiedergewählt wurde.

Zweigleisige Gemeindeverfassung

Niedersachsen gehörte nach Kriegsende zur englischen Besatzungszone, In der die zwei gleisige Gemeindeverfassung eingeführt wurde. Der ehrenamtliche Bürgermeister war Vorsitzender des Rates und repräsentierte die Gemeinde, während der hauptamtliche Gemeindedirektor als Leiter der Verwaltung eigenständige Entscheidungskompetenz hatte.
(FJH)

 Quelle: NOZ vom 26.8.2000