Erste Siedlungen schon über 1400 Jahre alt

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Die Kartoffelernte war noch in den zwanziger Jahren anstrengende Handarbeit. Dieses Foto zeigt die Erntearbeit im Jahr 1925 in Hollage.  Foto: Privat(Andreas Albers)

Im 6. Jahrhundert entstanden Wallenhorster Gemeinden

Von Klaus Hilkmann

Wallenhorst
Ob die Gebeine des heiligen Alexanders vor gut 1100 Jahren im heutigen Wallenhorster Gemeindegebiet zur Heilung von Kranken beigetragen haben, weiß heute niemand mehr. Sicher ist, dass die Gemeinde dem entsprechenden Bericht eines christlichen Geschichtsschreibers ihre erste Erwähnung zu verdanken hat. Die ersten Bauern haben sich in der Gemarkung schon rund 300 Jahre früher angesiedelt: Nach Erkenntnissen von Heimatforschern sollen die Gemeinden Hollage, Wallenhorst, Rulle, Lechtingen und Pye bereits im sechsten Jahrhundert entstanden sein.

Angezogen wurden die ersten Siedler nach heutigen Erkenntnissen von der bereits seinerzeit erkennbaren Fruchtbarkeit der großen Eschflächen der Region. Wer sich lange vor der industriellen Revolution außerhalb der Städte ansiedelte, lebte in der Regel von dem, was der Boden und die Viehzucht als Nahrung hergaben. Die Bauern errichteten ihre Gehöfte zumeist in der Nähe von feuchten Niederungen und kleinen Bächen, um ausreichend Weideland und Wasser für das Vieh in der Nähe zu haben.

Die älteste bekannte Wallenhorster Hofstelle befindet sich im Alten Dorf hinter der alten Wallenhorster Kirche (Bauer Meyer Uphaus). Fast genauso alteingesessen, wie der im 9. Jahrhundert entstandene Hof sind die Anwesen Barlag und Meyer zu Farwig. Mit der Zeit entstanden durch Neuansiedlungen oder Erbfolge immer mehr landwirtschaftliche Anwesen.

Um das Jahr 1200 gab es allein in Alt-Wallenhorst nach Erkenntnissen der Heimatforscher Gerd-Jürgen Gers Barlag und Ernst Lindemann bereits zehn Hofstellen.   Schon damals gab es feste Besitzstrukturen und Rangabstufungen. Bis heute sind die vier Klassen, die sich seit den ersten bäuerlichen Besiedlungen entwickelt haben, im Kern erhalten geblieben: Unter schieden wurde zwischen Voll erben- und Halberbenhöfen, Erbköttern und Markköttern. Dazu kamen etwa ab dem 17. Jahrhundert noch Heuerhöfe, deren Bewohner das Recht auf dem Land der „Alteingesessenen“ leben zu dürfen, teuer bezahlen mussten: Neben einer Pacht hatten sie dem Stamm hof jederzeit für Hand- und Spanndienste zur Verfügung zu stehen.

Die an der Spitze der bäuerlichen Rangfolge stehenden Vollerben hatten es ungleich besser. Sie besaßen eigenes Vieh- und Ackerland und hatten zudem das Recht, die von den Bauern gemeinsam genutzte Mark fast uneingeschränkt  zu  bewirtschaften.    Mit der Neugründung von Voll- und Halberbenhöfen war es in Wallenhorst seit etwa dem Jahr 1200 vorbei. Danach siedelten sich zweit- oder dritt geborene Bauernsöhne, die eigene Familien gründen wollten, als Erb- oder Markkötter auf dem Gelände der Familie des väterlichen Besitzes an oder kultivierten Brachflächen außerhalb des Dorfes. Die Verteilung des Grund und Bodens war in der Wallenhorster Region um das Jahr 1600 abgeschlossen. Bis zum Ende des vorigen Jahrhunderts hatten die Colonen (Bauern) allein das Recht auf Sitz und Stimme in der Gemeinde.

Zu den Vollerben zählten in Wallenhorst die Höfe mit den Hausnummern eins bis fünf wie Burmeister, Hörnschemeyer (Stallkamp), Meyer, Peddenpohl (Trimpe) und die inzwischen ausgestorbene Familie Schwalenberg.   Selbst die privilegierten Bauern waren bis zur Neuzeit aber nicht vor wirtschaftlicher Not gefeit: Auf eine Missernte folgte nicht selten eine Hungersnot.   Schicksalsschläge, die den wirtschaftlichen Niedergang der Höfe bewirkten, führten die Bauern unweigerlich in die Leibeigenschaft. Wer verschuldet war, verkaufte sich an adlige Grundherren, die in der Regel bestrebt waren, ihren Hörigen so viel wie möglich ab zupressen, oder die Höfe einfach an andere Grundherren abgaben. Beispielsweise verkaufte der Ritter Hermann von Bramsche im Jahr 1319 die Wallenhorster Höfe Meyer, Heidemann und Hörnschemeyer an das Kloster Rulle. 

Beendet wurde die Leibeigenschaft erst über 500 Jahre später durch das hannoversche Ablösungsgesetz, das den Bauern ab dem Jahr 1831 einen Freikauf ermöglichte. Erst danach konnte sich in der Landwirtschaft ein relativer Wohl stand entwickeln. So wuchs im Zuge der Industrialisierung ab Mitte des 19. Jahrhunderts die Nachfrage nach Nahrungsmitteln. Gleichzeitig ermöglichten immer neue technische Entwicklungen eine Steigerung der Ernteerträge und in der Tierproduktion. Beispielsweise wurde auf einem Hektar Ackerland, auf dem 1830 noch 10 Doppelzentner Getreide geerntet worden war, 40 Jahre später dank des Einsatzes von Kunstdünger die doppelte Menge gewonnen.

Quelle:  NOZ v. 04.02.1994