Straße „Mühlenkamp“ erinnert an die erste Hollager Windmühle

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Unter Napoleon erbaut

Wallenhorst. Es hat wohl noch keiner gezählt, wie viele Gäste der Jugendfreizeitstätte Hollager Mühle freudig von der Hansastraße in den Mühlenkamp eingebogen sind in der Erwartung, nun bald das Ziel erreicht zu haben. Doch dann die Enttäuschung: Die Straße endet in einem Wendehammer – von einer Mühle keine Spur.

Das war nicht immer so. Am nördlichen Ende des heutigen Mühlenkamp lag tatsächlich mal eine Windmühle, die 1810 vom Kolon (Bauer) Jürgens-Barlag erbaut wurde. Erst 50 Jahre später erblickte die heute bekannte Hollager Mühle rund 200 Meter weiter östlich das Licht der Welt. Die Zuwegung dorthin erhielt in den 1960er-Jahren den Namen Mühlenstraße, büßte aber diesen Namen nach der Gebietsreform 1972 wieder ein, weil die Lechtinger Mühlenstraße erfolgreich ihren Namen verteidigen konnte. Seitdem liegt die Hollager Mühle an der Neulandstraße.

Doch zurück zur Vorgängermühle am heutigen Mühlenkamp. Um diese Mühle hatte Kolon Jürgens-Barlag jahrzehntelang gekämpft. Seit 1771 liefen seine Anträge um die Erteilung einer „Concession“. Die sei dringend geboten, da im gesamten Kirchspiel Wallenhorst keine Möglichkeit zum Mahlen von Getreide bestehe. Der Weg zu den nächsten Mühlen in Bramsche, Engter, Haste oder Wersen sei lang und unzumutbar. Doch ein ums andere Mal lehnte die fürstbischöfliche Regierung in Osnabrück ab. Der Schutz der bestehenden Mühlen hatte für sie Vorrang. Hinzu kam, dass die Bramscher Mühle dem Landesherrn gehörte, der ein starkes Eigeninteresse hatte, seinen Pächter zu schützen.

Erst die „Franzosenzeit“, in der das Fürstbistum Osnabrück Teil des Königreichs Westfalen geworden war, gab der nächsten Generation auf dem Hof Jürgens-Barlag die Möglichkeit, das Vorhaben zu verwirklichen. Das französische Recht kannte die Gewerbefreiheit. Keine Obrigkeit stellte sich dazwischen, als Jürgens-Barlag 1810 die Mühle baute.

Nach Napoleons Niedergang 1813 und der Auflösung des Königreichs Westfalen musste Jürgens-Barlag seine Mühle nachträglich von der hannoverschen Regierung genehmigen lassen. Dabei hatte er sich gegen Einsprüche aus Bramsche zu wehren. Ein Gutachten sprach jedoch für ihn. Darin wurde über die in der napoleonischen Zeit im Osnabrücker Land errichteten Mühlen festgestellt, dass die Kornwindmühle in Hollage „eine der empfehlungswürdigsten von allen unter feindlicher Usurpation entstandenen Mühlen sein dürfte. Der geringe Verlust der Bramscher und Engterschen Mühlen kann deshalb nicht in Betracht kommen“. 1816 wurde die Windmühle genehmigt. 1823 wurde für den Müller nördlich der Windmühle der Mühlenkotten gebaut, der auch heute noch an der Straße „Am Mühlenbach“ steht.

Leider erwies sich diese kleine Barlager Windmühle als Fehlinvestition, es fehlte für einen ganzjährigen Betrieb zu oft der Wind. Jürgens-Barlag ließ sie abreißen und baute 1858 eine neue kombinierte Wind- und Wassermühle an der heutigen Neulandstraße. Hier drehten sich ab 1906 unter Müller Witte die Mahlgänge, zuletzt nicht mehr durch Wind und Wasser, sondern durch einen Verbrennungsmotor angetrieben. 1951 wurde die Mühle stillgelegt und die Umwandlung in eine Jugendfreizeitstätte begann.

von Joachim Dierks

Quelle: NOZ vom 26.3.2015